EET - Informationspflicht

Gemäß Gesetzt über die Einnahmenevidenz ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer entsprechenden Beleg auszustellen. Gleichzeitig ist er zur Online-Evidenz der Einnahme beim Steuerverwalter verpflichtet; bei technischen Störungen spätestens innerhalb von 48 Stunden.